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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2017
- 49 C 343/17 -
Eigenmächtige Flugumbuchung durch Fluggesellschaft aufgrund Annullierung des Zubringerflugs stellt Nichtbeförderung dar
Fluggast steht Anspruch auf Ausgleichszahlung zu
Wird ein Zubringerflug annulliert und nimmt die Fluggesellschaft daraufhin eigenmächtig eine Flugumbuchung vor, liegt eine Nichtbeförderung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (VO) vor. Dies begründet einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Frauen hatten bei einer
Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund Nichtbeförderung
Das Amtsgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Den Klägerinnen stehe gemäß Art. 7 VO ein Anspruch auf
Annullierung des Zubringerflugs rechtfertigte nicht Flugumbuchung
Die Annullierung des Zubringerflugs habe nach Auffassung des Amtsgerichts nicht die Flugumbuchung gerechtfertigt. Die Rechtfertigung für eine
Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung rechtfertigt keine eigenmächtige Flugumbuchung
Soweit sich die Beklagte darauf berief, dass sie durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2018
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (zt/RRa 2018, 134/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 134 RRa 2018, 134
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Dokument-Nr. 26224
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