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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2009
- 52 C 10352/08 -
Satzungsgemäßer Ausschluss eines Vorstandsmitglieds eines Karnevalvereins nur durch Mitgliederversammlung: Vereinsausschluss durch Mehrheit des Vorstands unzulässig
Vorstandsmitglied kann Rücktritt vom angekündigten Rücktritt erklären
Regelt die Satzung eines Karnevalvereins, dass ein Vorstandsmitglied nur durch die Mitgliederversammlung vom Vorstand ausgeschlossen werden darf, so ist ein Vereinsausschluss eines Vorstands durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder nicht zulässig. Zudem kann ein Vorstand seinen Rücktritt vom angekündigten Rücktritt erklären. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2008 kam es zu Streitigkeiten zwischen einem
Vereinsausschluss war rechtswidrig und somit unwirksam
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Vorstandsmitglieds. Sein
Vereinsvorstand verstieß gegen Demokratieprinzipien
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe der Vereinsvorstand durch den beschlossenen Vereinsausschluss des unliebsamen Vorstandsmitglieds gegen Demokratieprinzipien verstoßen. Da es in einer pluralistischen Gesellschaft oft zu Meinungsverschiedenheiten kommt, so das Gericht weiter, sei es im Interesse der Vereinsmitglieder, die im Verein vorhandenen unterschiedlichen Auffassungen und Strömungen auch im
Verstoß gegen karnevalistische Grundsätze
Zudem habe nach Auffassung des Amtsgerichts ein Verstoß gegen karnevalistische Grundsätze, wie etwa "Jeder Jeck ist anders" oder "Man muss auch gönne könne", vorgelegen.
Rücktritt vom Rücktritt zulässig
Darüber hinaus sah das Amtsgericht den Rücktritt vom angekündigten Rücktritt für zulässig an. Denn wer seinen Rücktritt bisher nur angekündigt aber noch nicht erklärt hat, könne bis zum vorgesehenen Zeitpunkt seiner Rücktrittserklärung noch Abstand vom Rücktritt nehmen. Es sei absolut legitim seinen Rücktrittsentschluss noch einmal zu überdenken, wenn er dazu von Unterstützern aufgefordert wird.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2014
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2009, Seite: 1045 NJW-RR 2009, 1045 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2009, Seite: 449, Entscheidungsbesprechung von Dieter Leuering und Daniel Rubner NJW-Spezial 2009, 449 (Dieter Leuering und Daniel Rubner) | Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG)
Jahrgang: 2009, Seite: 795 NZG 2009, 795
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Dokument-Nr. 17766
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