Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Eschwege, Urteil vom 12.11.2013
- 71 Cs - 9621 Js 14035/13 -
Schwarzfahrer: Tragen eines Zettels mit Aufschrift "Ich fahre umsonst" schließt Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen aus
Kein Erschleichens einer Beförderung bei Offenbarung der Zahlungsunwilligkeit
Trägt ein Fahrgast deutlich sichtbar einen Zettel mit der Aufschrift "Ich fahre umsonst", offenbart er seine Zahlungsunwilligkeit und macht sich daher nicht wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 a StGB strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschwege hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mann in der Zeit von Juli bis September 2012 dreimal dabei ertappt, wie er ohne gültigen Fahrausweis mit einem Zug der Cantus Verkehrsgesellschaft gefahren ist. In allen drei Fällen trug der Mann an seiner Kleidung deutlich sichtbar einen Zettel mit der Aufschrift "Ich fahre umsonst". Wegen der drei Schwarzfahrten erhielt der Mann im April 2013 einen Strafbefehl wegen des Erschleichens einer
Keine Strafbarkeit wegen Erschleichens einer Beförderung
Das Amtsgericht Eschwege entschied zu Gunsten des Angeklagten. Er habe sich nicht wegen des Erschleichens einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2016
Quelle: Amtsgericht Eschwege, ra-online (vt/rb)
- Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich fahre schwarz" strafbar
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28.09.2015
[Aktenzeichen: III-1 RVs 118/15]) - Bekennender Schwarzfahrer: "Ich fahre schwarz"-T-Shirt schützt nicht vor Strafe
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.02.2010
[Aktenzeichen: 223 Cs 549/09])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20745
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20745
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.