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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.05.2023
- 31 C 3103/22 (78) -
Kein Schadensersatz bei Kratzer in Kochfeld durch Grillpfanne
Kein Schadensersatz für Pfannen-Schäden durch Eigenverschulden
Das Amtsgericht Frankfurt hat die Klage eines Kunden abgewiesen, der Schadensersatz für Kratzer auf seinem Ceranfeld forderte, die durch eine Grillpfanne verursacht wurden. Das Gericht sah ein erhebliches Mitverschulden des Klägers, da er die Gebrauchsanweisung der Pfanne missachtet hatte, die vor dem Schieben oder Ziehen der Pfanne auf Glasoberflächen warnte.
Der Kläger bestellte bei der Beklagten im Rahmen eines Bonusprogrammes eine gusseiserne Grillpfanne. Die
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Missachtung Warnung in Bedienungsanleitung
Das AG hat die Klage abgewiesen. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2024
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34175
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