Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 24.10.1997
- 51 C 3570/97 -
Kauf einer Airsoftgun mit Taschengeld: Kaufvertrag wegen fehlender Zustimmung der Eltern unwirksam
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises besteht
Kauft sich ein 14jähriger mit seinem Taschengeld eine Airsoftgun mit Munition, so ist der zugrunde liegende Kaufvertrag unwirksam, wenn es an der Zustimmung der Eltern fehlt. Der Minderjährige kann daher die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 14jähriger kaufte sich mit seinem
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises bestand
Das Amtsgericht Freiburg entschied zu Gunsten des Minderjährigen. Diesem habe ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zugestanden. Denn der Kaufpreis sei angesichts des unwirksamen Kaufvertrags ohne Rechtsgrund bezahlt worden. Die Unwirksamkeit habe sich daraus ergeben, dass der 14jährige zum Zeitpunkt des Kaufs beschränkt geschäftsfähig war und die
Keine Wirksamkeit des Kaufvertrags wegen Bezahlung durch Taschengeld
Der
Keine verschärfte Haftung aufgrund Kenntnis der fehlenden Zustimmung
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der Minderjährige auch nicht wegen seiner Kenntnis zur fehlenden
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2013
Quelle: Amtsgericht Freiburg, ra-online (zt/NJW-RR 1999, 637/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1999, Seite: 637 NJW-RR 1999, 637
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15921
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15921
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.