die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Taschengeldparagraph“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 24.10.1997
- 51 C 3570/97 -
Kauf einer Airsoftgun mit Taschengeld: Kaufvertrag wegen fehlender Zustimmung der Eltern unwirksam
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises besteht
Kauft sich ein 14jähriger mit seinem Taschengeld eine Airsoftgun mit Munition, so ist der zugrunde liegende Kaufvertrag unwirksam, wenn es an der Zustimmung der Eltern fehlt. Der Minderjährige kann daher die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 14jähriger kaufte sich mit seinem Taschengeld heimlich und ohne Zustimmung seiner Eltern eine Airsoftgun mit Munition für etwa 77 DM. Nachdem die Eltern die Waffe fanden, verlangten sie die Rückzahlung des Kaufpreises. Da sich der Verkäufer weigerte, erhob der Minderjährige Klage.Das Amtsgericht Freiburg entschied zu Gunsten des Minderjährigen. Diesem habe ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zugestanden. Denn der Kaufpreis sei angesichts des unwirksamen Kaufvertrags ohne Rechtsgrund bezahlt worden. Die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.04.1986
- 22 b C 708/85 -
Schwarzfahrt eines Minderjährigen führt nicht zwangsläufig zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts
Fehlende Zustimmung der Eltern zur Fahrt ohne Fahrschein schließt Anspruch auf erhöhtes Beförderungsentgelt aus
Stimmen die Eltern einer Fahrt ihres minderjährigen Kindes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur unter der Bedingung zu, dass eine Fahrkarte erworben wird, so begründet eine Schwarzfahrt des Kindes kein Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall vergaß ein minderjähriges Kind sich einen Fahrschein für die Fahrt von der Schule nach Hause mit der Hamburger Hochbahn zu lösen. Es wurde bei der Schwarzfahrt von einem Fahrkartenkontrolleuer erwischt und sollte nunmehr ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. Da sich die Eltern des Kindes weigerten dem nachzukommen, erhob die Hamburger Hochbahn Klage.... Lesen Sie mehr