Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 27.04.2016
- 202 C 3/16 -
Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden
Mieterhöhungsverlangen und Zustimmung stellen kein Fernabsatzgeschäft dar
Stimmt ein Mieter einem Mieterhöhungsverlangen schriftlich zu, so ist er daran gebunden. Ihm steht kein Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 1 BGB zu. Denn bei der Zustimmung zu einer Mieterhöhung handelt es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312 c Abs. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Wohnung im Mai 2015 einer
Anspruch auf erhöhte Miete
Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe nach § 535 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf die erhöhte Miete zugestanden. Die Zustimmungserklärung der Mieter und somit auch die
Kein Widerrufsrecht der Mieter
Den Mietern habe nach Auffassung des Amtsgerichts kein
Kein Vorliegen eines Fernabsatzgeschäftes
Zwar sei der Brief in § 312 c Abs. 2 BGB als Fernkommunikationsmittel erwähnt, so das Amtsgericht. Zur Annahme eines Fernabsatzgeschäfts bedarf es aber noch weiterer Voraussetzungen. Dazu gehöre zum Beispiel, dass der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolge. Die normale schriftliche Korrespondenz zwischen zwei Mietvertragsparteien stelle aber kein solches System dar.
Kein Vorliegen einer Überrumpelungssituation
Das Amtsgericht verwies zudem auf den Zweck der Widerrufsregelung, der darin liege, dass der Verbraucher vor einer die freie Willensbildung einschränkenden Überrumpelungssituation geschützt werden müsse. Eine solche Situation liege bei einem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2016
Quelle: Amtsgericht Gelsenkirchen, ra-online (zt/WuM 2016, 360/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 360 WuM 2016, 360 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2016, Seite: 881 ZMR 2016, 881
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22875
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22875
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.