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Landgericht Berlin, Urteil vom 10.03.2017
- 63 S 248/16 -
Zustimmung zur Mieterhöhung kann widerrufen werden
Kein Widerrufsrecht bei individuell gefertigtem Schreiben zur Mieterhöhung für konkrete Wohnung
Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung kann nach § 312 g Abs. 1 BGB widerrufen werden, wenn die Vereinbarung über die Mieterhöhung als Fernabsatzvertrag zu werten ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Mieterhöhung durch ein individuell gefertigtes Schreiben verlangt wird und wenn sie sich nur auf eine konkrete Wohnung bezieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Mieter einer Wohnung im Juli 2015 der Erhöhung der Miete nach einem entsprechenden Schreiben der Vermieterin zugestimmt. Einen Monat später widerrief er jedoch seine
Widerrufsrecht auf Zustimmung zur Mieterhöhung grundsätzlich anwendbar
Das Landgericht Berlin hielt die Anwendung des
Zustimmung zur Mieterhöhung muss Fernabsatzvertrag darstellen
Zwar erachtete das Landgericht das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 05.08.2016
[Aktenzeichen: 6 C 64/16]
Jahrgang: 2017, Seite: 594 GE 2017, 594
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Dokument-Nr. 24709
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