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Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 28.02.2023
- 9 C 255/22 -
Eigenbedarfskündigung während laufenden Streits über Mieterhöhung spricht für fehlendes Nutzungsinteresse
Unwirksamkeit einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung
Eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung ist unwirksam. Dies ist etwa der Fall, wenn während eines laufenden Streits über eine Mieterhöhung eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird. Ein echtes Interesse an einer Eigennutzung ist in einem solchen Fall nicht anzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Görlitz befand sich mit ihrer Vermieterin seit 2015 in einem Rechtsstreit über eine
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Görlitz entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die
Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung wegen fehlendem Eigennutzungsinteresse
Nach Auffassung des Amtsgerichts liegen ausreichend Indizien vor, die darauf schließen lassen, dass die Vermieterin kein echtes Interesse an der Nutzung der Wohnung für den Eigenbedarf ihrer Tochter hat, sondern dass sie auf unlautere Weise versucht, unter dem Vorwand des Eigenbedarfs die Mieterin, die sich einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2023
Quelle: Amtsgericht Görlitz, ra-online (zt/WuM 2023, 296/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 296 WuM 2023, 296
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Dokument-Nr. 33020
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