wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 28.02.2023
9 C 255/22 -

Eigen­bedarfs­kündigung während laufenden Streits über Mieterhöhung spricht für fehlendes Nutzungsinteresse

Unwirksamkeit einer vorgeschobenen Eigen­bedarfs­kündigung

Eine vorgeschobene Eigen­bedarfs­kündigung ist unwirksam. Dies ist etwa der Fall, wenn während eines laufenden Streits über eine Mieterhöhung eine Eigen­bedarfs­kündigung ausgesprochen wird. Ein echtes Interesse an einer Eigennutzung ist in einem solchen Fall nicht anzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Görlitz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Görlitz befand sich mit ihrer Vermieterin seit 2015 in einem Rechtsstreit über eine Mieterhöhung. Inzwischen befand sich der Fall in zweiter Instanz beim Landgericht Görlitz. Nach einem hitzigen Telefonat der Mieterin mit dem Ehemann der Vermieterin sprach die Vermieterin im September 2021 eine Eigenbedarfskündigung aus. Sie gab an, die Wohnung ihrer Tochter überlassen zu wollen, da sie in Görlitz eine Arbeitsstelle aufnehmen wollte. Im Kündigungszeitraum waren in dem Haus drei weitere etwa gleichgroße Wohnungen frei. Die Mieterin akzeptierte die Kündigung nicht, so dass die Vermieterin Räumungsklage erhob.

Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Görlitz entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die Eigenbedarfskündigung unwirksam sei.

Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung wegen fehlendem Eigennutzungsinteresse

Nach Auffassung des Amtsgerichts liegen ausreichend Indizien vor, die darauf schließen lassen, dass die Vermieterin kein echtes Interesse an der Nutzung der Wohnung für den Eigenbedarf ihrer Tochter hat, sondern dass sie auf unlautere Weise versucht, unter dem Vorwand des Eigenbedarfs die Mieterin, die sich einer Mieterhöhung widersetzt, loszuwerden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2023
Quelle: Amtsgericht Görlitz, ra-online (zt/WuM 2023, 296/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 296
WuM 2023, 296

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33020 Dokument-Nr. 33020

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33020

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?