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Amtsgericht Münster, Urteil vom 28.11.2022
- 98 C 1780/22 -
Zweifel an Eigennutzungswunsch bei gleichzeitiger Verhandlung über Mieterhöhung
Eigenbedarfskündigung als Druckmittel zur Durchsetzung einer Mieterhöhung
Hat es vor einer Eigenbedarfskündigung erfolglos Verhandlungen zu einer Mieterhöhung gegeben und werden die Verhandlungen auch nach Ausspruch der Kündigung fortgeführt, bestehen Zweifel am Eigennutzungswunsch des Vermieters. In diesem Fall besteht der Verdacht, dass die Eigenbedarfskündigung als Druckmittel zur Durchsetzung der Mieterhöhung dient. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit November 2021 versuchte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung in Münster eine
Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung
Das Amtsgericht Münster entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung der Wohnung zu, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2023
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (vt/rb)
- BGH: Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter Eigennutzungswunsch muss vom Vermieter ernsthaft verfolgt werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.09.2015
[Aktenzeichen: VIII ZR 297/14]) - Verschweigen einer beabsichtigten Eigennutzung macht spätere Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich
(Amtsgericht Marbach am Neckar, Urteil vom 19.05.2022
[Aktenzeichen: 3 C 166/21])
Jahrgang: 2023, Seite: 216 WuM 2023, 216
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Dokument-Nr. 32912
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