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Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Beschluss vom 14.12.2005
- 816 C 305/05 -
Vermieter muss die Haltung eines American Bulldog nicht erlauben
American Bulldog gilt als gefährliches Tier
Der Vermieter muss die Haltung eines American Bulldog in der Wohnung nicht erlauben. Vielmehr steht ihm ein Beseitigungsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die
Anspruch auf Beseitigung des American Bulldog bestand
Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek entschied zu Gunsten der
Mieterin hatte keinen Anspruch auf Haltung eines American Bulldog
Zwar habe ein
Vermieterin hatte Fürsorgepflicht gegenüber anderen Mietern
Darüber hinaus sei nach Auffassung des Amtsgerichts zu berücksichtigen gewesen, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2013
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Barmbek, ra-online (zt/ZMR 2006, 535/rb)
- Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013
[Aktenzeichen: VIII ZR 168/12]) - Gefährliches Mini-Schwein darf nicht in einer Wohnung gehalten werden
(Amtsgericht München, Urteil vom 06.07.2004
[Aktenzeichen: 413 C 12648/04])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2006, Seite: 535 ZMR 2006, 535
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Dokument-Nr. 15352
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