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Amtsgericht Hamburg-Harburg, Beschluss vom 30.12.1985
- 610a II 17/85 -
Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung von Gartenzwergen aus dem Gemeinschaftsgarten
Unzulässige Nutzung des Gartens liegt nicht vor
Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass keine Gartenzwerge mehr in dem Gemeinschaftsgarten aufgestellt werden. Eine unzulässige Nutzung des Gartens liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Wohnungseigentümerin fühlte sich durch zwei im
Anspruch auf Beseitigung der Gartenzwerge bestand nicht
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschied gegen die Wohnungseigentümerin. Sie habe keinen Anspruch auf
Keine unzulässige Nutzung des Gemeinschaftsgartens
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2013
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Harburg, ra-online (zt/JZ 1988, 1032/rb)
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Jahrgang: 1988, Seite: 1032 JZ 1988, 1032
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Dokument-Nr. 15838
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