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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gartennutzung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.02.2022
- VIII ZR 38/20 -
BGH: Wiederherstellung eines zur Bewirtschaftung des Gartens genutzten Außenwasseranschlusses
Wiederherstellungsanspruch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung
Gehörte es im Rahmen eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in den neuen Bundesländern bis zu Wiedervereinigung zur üblichen Gepflogenheit, dass zur Bewirtschaftung eines Gartens ein Außenwasseranschluss genutzt werden darf, darf dieser vom Vermieter nicht eigenmächtig entfernt werden. Die ergänzende Auslegung des Mietvertrag begründet insofern einen Wiederherstellungsanspruch des Mieters. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1977 hatte eine Frau eine Wohnung in Dresden angemietet. Der Mietvertrag sah dabei vor, dass sie einen Teil der Gartenfläche mitnutzen konnte. Zur Bewirtschaftung des Gartens nutzte die Mieterin einen vorhanden Außenwasseranschluss. Die Nutzung war mietvertraglich aber nicht geregelt. Im Jahr 2018 ließ die Vermieterin den Wasseranschluss entfernen. Damit war die Mieterin nicht einverstanden und erhob daher Klage auf Wiederherstellung des Anschlusses. Während das Amtsgericht Dresden die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Dresden statt. Dagegen richtete sich die Revision der Vermieterin.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.04.2019
- 55 S 18/18 WEG -
Wohnungseigentümer können mehrheitlich Verpachtung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen an Wohnungseigentümer beschließen
Eigennutzungswunsch eines Wohnungseigentümers gerichtet auf Vermietung an Wohnungsmieter steht Beschluss nicht entgegen
Wohnungseigentümer können mehrheitlich die Verpachtung von im Gemeinschaftseigentum stehender Gartenflächen an Wohnungseigentümer zur Eigennutzung beschließen. Ein solcher Mehrheitsbeschluss ist nicht deshalb unzulässig, weil ein Wohnungseigentümer eine Gartenfläche zur Weitervermietung an seine Wohnungsmieter nutzen möchte. Darin liegt keine Eigennutzung durch den Wohnungseigentümer. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 wurde auf einer Eigentümerversammlung einer Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, dass die im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen an einige Wohnungseigentümer zur Eigennutzung verpachtet werden. Die Eigentümer zweier vermieteter Wohnungen sind dabei leer ausgegangen und waren damit nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 16.10.2014
- 483 C 2225/14 WEG -
Aufstellen von Gartenhaus und Terrasse ist eine bauliche Veränderung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
Das Gartenhaus muss weg
Ein Gartenhaus darf in der Regel nur mit Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einer Sondernutzungsfläche aufgestellt werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Der Kläger und die beiden Beklagten sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in München Fürstenried-Forstenried. Der Kläger wohnt im ersten Obergeschoss, das beklagte Ehepaar im Erdgeschoß darunter. Die beiden Beklagten wollten auf ihrer Sondernutzungsfläche im Garten ein Gartenhäuschen aufstellen und stellten einen diesbezüglichen Antrag bei der Eigentümerversammlung im... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 07.03.2014
- 63 S 575/12 -
Fehlender Verzug des Vermieters hinsichtlich Durchführung von Schönheitsreparaturen schließt Anspruch des Mieters auf Erstattung von Malerkosten aus
Kein Anspruch auf Entschädigung wegen zurückgelassener Garteneinrichtung und Bepflanzung
Beauftragt ein Mieter eine Malerfirma zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so ist der Vermieter dann nicht zum Ersatz der Malerkosten verpflichtet, wenn er sich nicht in Verzug befindet. Zudem steht dem Mieter auch kein Bereicherungsanspruch zu, da ihm und nicht dem Vermieter die Schönheitsreparatur zugute kommt. Darüber hinaus besteht regelmäßig kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Mietvertragsende wegen zurückgelassener Garteneinrichtung und Bepflanzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall waren die Vermieter einer Wohnung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet. Da die Vermieter dieser Pflicht aber nicht nachkamen, beauftragten die Mieter der Wohnung selbst eine Malerfirma. Die dadurch entstandenen Kosten verlangten sie von den Vermietern ersetzt. Zudem forderten sie nach Ende des Mietverhältnisses eine Entschädigung wegen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Solingen, Urteil vom 13.09.1978
- 11 C 235/78 -
Recht des Mieters zur Mitbenutzung des Gartens bei ständiger Duldung durch Vermieter
Mitbenutzungsrecht steht auch den Kindern und deren Freunden zu
Duldet der Vermieter die Mitbenutzung des Gartens und Hofs durch die Mieter, so kann er diese Nutzung später nicht mehr untersagen. Das Mitbenutzungsrecht steht dabei nicht nur den Kindern der Mieter, sondern auch deren Freunden zu. Dies hat das Amtsgericht Solingen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter seit Mietbeginn nichts gegen die Mitbenutzung des Gartens und des Hofs durch seine Mieter. Nachdem dort aber auch die Freunde der Kinder der Mieter spielten, untersagte er die Nutzung. Die Mieter sahen dies aber nicht ein, so dass der Streit vor Gericht landete.Das Amtsgericht Solingen entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 23.11.1993
- 8 C 475/93 -
Vermieter muss Errichtung einer Schaukel und eines Sandkastens im Garten dulden
Beseitigungsanspruch des Vermieters erst nach Beendigung des Mietverhältnisses
Errichten die Mieter in dem zum Wohnhaus gehörenden Garten eine Schaukel und einen Sandkasten, so hat dies der Vermieter hinzunehmen. Ein Anspruch auf Beseitigung steht ihm erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zu. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Vermieter gegen das eigenmächtige Errichten eines Sandkastens und einer Schaukel im Garten eines Wohnhauses durch die Mieter.Nach Ansicht des Amtsgerichts Bonn habe der Vermieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch auf Beseitigung der Schaukel und des Sandkastens zugestanden. Denn er habe die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Harburg, Beschluss vom 30.12.1985
- 610a II 17/85 -
Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung von Gartenzwergen aus dem Gemeinschaftsgarten
Unzulässige Nutzung des Gartens liegt nicht vor
Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass keine Gartenzwerge mehr in dem Gemeinschaftsgarten aufgestellt werden. Eine unzulässige Nutzung des Gartens liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Wohnungseigentümerin fühlte sich durch zwei im Gemeinschaftsgarten der Anlage aufgestellte etwa 20 und 25 cm große Gartenzwerge belästigt. Sie sah darin eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihrer Rechte und klagte auf Beseitigung.Das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschied gegen die Wohnungseigentümerin. Sie habe... Lesen Sie mehr
Landgericht Lübeck, Urteil vom 24.11.1992
- 14 S 61/92 -
Anlage eines Teiches im mitgemieteten Garten ist kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache
Vermieter hat daher kein Beseitigungsanspruch
Legt ein Mieter im mitgemieteten Garten einen Teich an, so ist darin kein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache zu sehen. Der Vermieter kann daher nicht die Beseitigung des Gartenteichs verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lübeck hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legten die Mieter eines Reihenhauses im mitgemieteten Garten ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin einen etwa 3 x 3 m großen Teich an. Laut einer Regelung im Mietvertrag sollte die Gestaltung der Gartenfläche jedoch in Absprache mit der Vermieterin erfolgen. Die Vermieterin sah in der eigenmächtigen Anlage des Gartenteichs einen rechtswidrigen Eingriff... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 20.11.1995
- 713b C 736/95 -
Aufstellen einer Hundehütte oder eines Planschbeckens im mitgemieteten Garten erlaubt
Aufstellen gehört zur vertragsgemäßen Nutzung des Gartens
Umfasst der Mietvertrag über eine Wohnung zugleich die Mitnutzung des Gartens, so ist der Mieter dazu berechtigt eine Hundehütte aufzustellen. Dies gehört zur vertragsgemäßen Nutzung des Gartens. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall umfasste der Mietvertrag über eine Wohnung zugleich die Mitnutzung des Gartens. Zudem war eine Hundehaltung erlaubt. Eine Mieterin stellte daher im Garten eine Hundehütte auf. Die Eigentümerin des Grundstücks fühlte sich dadurch jedoch gestört und verlangte die Beseitigung der Hundehütte. Nachdem die Mieterin sich weigerte dem nachzukommen, erhob die Eigentümerin Klage.... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 08.08.1985
- 6 S 100/85 -
Keine Mietminderung wegen Untersagung des Zutritts zum Garten zum Zwecke des Wäschetrocknens
Zutrittsverwehrung zum Garten nicht unbedingt Mietmangel
Kann ein Mieter seine Wäsche nicht wie gewünscht im Garten trocknen, weil der Vermieter ihm den Zugang versperrt, hat aber alternativ einen Keller als Trockenmöglichkeit, so liegt nur eine unerhebliche Gebrauchsminderung vor. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter dem Mieter den Zutritt zum Garten durch Versperren der Durchgangstür verwehrt. Der Mieter wollte in dem Garten seine Wäsche trocknen. Ein uneingeschränktes Recht zur Gartennutzung hatte der Mieter nicht. Nur aufgrund einer mündlich getroffenen Vereinbarung hatte der Vermieter dem Mieter eingeräumt, bei gutem Wetter gelegentlich im Garten... Lesen Sie mehr
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