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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 20.11.1995
- 713b C 736/95 -
Aufstellen einer Hundehütte oder eines Planschbeckens im mitgemieteten Garten erlaubt
Aufstellen gehört zur vertragsgemäßen Nutzung des Gartens
Umfasst der Mietvertrag über eine Wohnung zugleich die Mitnutzung des Gartens, so ist der Mieter dazu berechtigt eine Hundehütte aufzustellen. Dies gehört zur vertragsgemäßen Nutzung des Gartens. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall umfasste der Mietvertrag über eine Wohnung zugleich die Mitnutzung des Gartens. Zudem war eine Hundehaltung erlaubt. Eine
Beseitigungsanspruch bestand nicht
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek entschied gegen die Eigentümerin. Ihr habe kein Anspruch auf
Bauliche Maßnahme lag nicht vor
Darüber hinaus habe keine bauliche Maßnahme vorgelegen, so das Amtsgericht weiter. Denn bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2013
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, ra-online (zt/WuM 1996, 401/rb)
- Mieter darf im Garten Schaukel, Sandkasten und Klettergerüst aufstellen
(Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 15.01.2002
[Aktenzeichen: 20 C 443/01]) - Garten-Mieter darf Obst ernten: Vermieter kann keinen Anspruch auf die Obsternte in einem vermieteten Garten erheben
(Amtsgericht Leverkusen, Urteil vom 14.12.1993
[Aktenzeichen: 28 C 277/93])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1996, Seite: 401 WuM 1996, 401
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Dokument-Nr. 13505
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