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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 30.11.1981
- 37 b C 125/81 -
Vermieter muss Erlaubnis zum Einbau eines Türspions erteilen
Türspion dient der Lebensführung in der Wohnung
Ein Türspion dient der Lebensführung im Rahmen des Wohnzwecks. Daher ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet die Erlaubnis zum Einbau eines Türspions durch den Mieter zu erteilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Mieter einen
Anspruch auf Zustimmung bestand
Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Mieters. Denn der
Missbrauch des Türspions kann zivil- und strafrechtlich geahndet werden
Sollte der Mieter tatsächlich den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2013
Quelle: Amtsgericht Hellweg, ra-online (zt/WuM 1985, 256/rb)
Jahrgang: 1985, Seite: 256 WuM 1985, 256
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Dokument-Nr. 16576
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