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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 15.03.1979
- 78 C 18/79 -
Vermieter muss Einbau eines Türspions zustimmen
Kenntnis der vor Wohnungstür stehenden Person ist schützenswertes Interesse des Mieters
Möchte der Mieter in seiner Wohnungstür einen Türspion einbauen, um damit zu wissen, wer vor seiner Wohnungstür steht, so muss der Vermieter dem Einbau zustimmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollten die Mieter einer in einem Hochhaus liegenden Wohnung in ihrer
Anspruch auf Zustimmung zum Einbau eines Türspions bestand
Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieter. Diesen habe ein Anspruch auf
Möglicher Anspruch auf Wiederherstellung nach Mietvertragsende
Nach Auffassung des Amtsgerichts könne dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2014
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1980, 197/rb)
Jahrgang: 1980, Seite: 197 WuM 1980, 197
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Dokument-Nr. 17889
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