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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 07.07.1972
- 40 C 229/72 -
Kein Holzkohlen-Gartengrill auf dem Balkon zulässig
Mitbewohner werden unvermeidbar durch Rauch und Dunst belästigt
Das Amtsgericht Hamburg hatte sich 1972 mit der Frage des Grillens auf dem Balkon zu beschäftigen.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob der
Holzkohlengrill beeinträchtigt andere Mieter
Es stellte fest, dass durch den Betrieb eines Holzkohlengrills andere
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§ 535 (rao)
In einem Mietshaus mit mehreren Parteien gehört das Betreiben eines Holzkohlengrills auf dem Balkon wegen der hierdurch entstehenden Rauchentwicklung nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (MDR 1973, 853/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1973, Seite: 853 MDR 1973, 853
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Dokument-Nr. 11417
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