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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 17.05.1995
- 40a C 1309/94 -
Korpulenter Mieter: Vermieter darf Zustimmung zum mieterseitigen Einbau einer Dusche von der Stellung einer Sicherheit abhängig machen
Übergewichtiger Mieter kann nicht in vorhandene Badewanne steigen / Einbau einer Dusche durch den Mieter
Grundsätzlich hat der Mieter ein Recht, die Wohnung als Mittelpunkt der privaten Existenz und deren Gebrauch zur Befriedigung seiner elementaren Lebensbedürfnisse zu nutzen. Auch nachträgliche bauliche Veränderungen können damit gerechtfertigt werden. Dem entgegen stehen jedoch stets die Rechte des Vermieters, sein Eigentum möglichst unbeschadet zu belassen, so dass eine Abwägung beider Interessen vorzunehmen ist. Im vorliegenden Fall lehnte die Mieterin die Zahlung einer Kaution, die das Risiko des Vermieters im Falle eines Bauschadens gemindert hätte, ab und konnte damit einen Anspruch auf Installation einer Dusche nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Hamburg hatte in dieser Sache entschieden.
Im vorliegenden Fall verlangte die
Der Vermieter hat ein Interesse an einer möglichst geringen Beeinträchtigung und an der Vermeidung einer Verschlechterung der Mietsache
Das Amtsgericht Hamburg wies die Klage ab. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf eine fest installierte
Mieter muss die Wohnung seinen individuellen Lebensbedürfnissen anpassen können
Der Freiheit des Vermieters, über sein Eigentum und dessen Verwendung zu entscheiden, könne jedoch durch den Charakter des Wohnraummietverhältnisses Grenzen gesetzt werden. Bei der Zurverfügungstellung von Wohnraum gegen Entgelt müsse berücksichtigt werden, dass die Wohnung Mittelpunkt der privaten Existenz des Mieters sei und er auf deren Gebrauch zur Befriedigung seiner elementaren Lebensbedürfnisse sowie zur Freiheitssicherung und zur Entfaltung seiner Persönlichkeit angewiesen sei. Angesichts der körperlichen Beschwerden der Klägerin bestehe ein Interesse am Einbau einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (vt/st)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1996, Seite: 29 WuM 1996, 29
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Dokument-Nr. 13332
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