wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2022
49 C 212/21 -

Vergütungspflicht für Kostenvoranschlag setzt Vorliegen einer ausdrücklichen und unmiss­verständlichen Vereinbarung voraus

Keine stillschweigende Absprache über Kostenpflicht

Die Vergütungspflicht für einen Kostenvoranschlag setzt das Vorliegen einer ausdrücklichen und unmiss­verständlichen Vereinbarung voraus. Eine stillschweigende Absprache über die Kostenpflicht ist gemäß § 632 Abs. 3 BGB regelmäßig ausgeschlossen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgerichts Hamburg über die Vergütungspflicht für einen Kostenvoranschlag gestritten. Es lag zwar keine ausdrückliche Vereinbarung über die Kostenpflicht vor, die Klägerin meinte aber die Vergütungspflicht sei angesichts der umfangreichen Arbeiten zur Erstellung des Kostenvoranschlags zu erwarten gewesen.

Kein Anspruch auf Vergütung für Kostenvoranschlag

Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Vergütung für den Kostenvoranschlag zu. Dies hätte das Vorliegen einer ausdrücklichen und unmissverständlichen Vereinbarung über die Kostenpflicht vorausgesetzt. Eine stillschweigende Absprache über die Vergütung gemäß § 632 Abs. 1 BGB sei bei einem Kostenvoranschlag regelmäßig nicht anzunehmen, wie sich aus der Zweifelregelung des § 632 Abs. 3 BGB ergebe. Dies gelte auch dann, wenn die Erstellung des Kostenvoranschlags mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2022
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Werkvertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32436 Dokument-Nr. 32436

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32436

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?