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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10.03.2015
- 484 C 7548/14 -
AG Hannover untersagt Verkauf von "Thor-Steinar"-Bekleidung in Ladenlokal
Vermietung des Ladens hätte nach der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden müssen
Das Amtsgericht Hannover hat der Mieterin eines Ladenlokals in Hannover untersagt, Bekleidung der Marke Thor-Steinar in dem Ladenlokal zu vertreiben. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft angedroht. Die Eigentümerin wurde verurteilt, alle rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung des Ladenlokals zu beenden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin vermietete beginnend ab dem 1. September 2013 für zehn Jahre, bis zum 31. August 2023 ihr Ladengeschäft an die Mieterin. Der Mietzins für die ca. 90 qm-Fläche beträgt monatlich 2.000 Euro. Kurz vor der Eröffnung ließ die Mieterin vor die Schaufenster aus Sicherheitsgründen Plexiglasscheiben montieren. Die Mieterin bietet in dem Ladenlokal
Bekleidung der Marke "Thor-Steinar" ist nicht als unbedenklich einzustufen
Das Amtsgericht Hannover entschied, dass die Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf Vornahme aller Maßnahmen hat, die dafür sorgen, dass in dem Laden keine
Vermietung des Ladens hätte genehmigt werden müssen
Darüber hinaus hätte die Vermietung des Ladens nach der Teilungserklärung vom Hausverwalter genehmigt werden müssen, was nicht erfolgt ist. Auch dies steht einer wirksamen Vermietung entgegen.
Plexiglasscheiben müssen entfernt werden
Auch sind die Plexiglasscheiben zu entfernen, da diese eine bauliche Veränderung darstellen, die ohne die dafür notwendige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2015
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online
- Ladenmieter muss vor Anmietung den Vermieter über Verkauf von "Thor Steinar"-Bekleidung informieren
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.08.2010
[Aktenzeichen: XII ZR 192/08]) - "Thor Steinar": Gewerberaummieter muss Vermieter vor Anmietung über außergewöhnliche Umstände aufklären, die für den Vermieter von Bedeutung sind
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.08.2010
[Aktenzeichen: XII ZR 123/09]) - "Thor Steinar" - Mietinteressentin eines Ladenlokals hat Aufklärungspflicht gegenüber dem Vermieter
(Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 27.07.2012
[Aktenzeichen: 5 U 68/12])
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Dokument-Nr. 20742
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