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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10.05.2006
- 503 C 7689/05 -
Silberfische im Bad sind in südlichen Ländern akzeptabel
Feuchte Zimmer und Schimmel auf den Liegen müssen dagegen nicht hingenommen werden
Mit einer ganzen Reihe von Reisemängeln musste sich ein Urlauber plagen. Aber nicht alles, was vermeintlich als Reisemangel wahrgenommen wird, ist in den Augen des Amtsgerichts Hannover ein tatsächlicher Reisemangel.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Urlauber vor dem Amtsgericht Hannover auf
Gericht spricht insgesamt 30 % Minderung zu
Das Gericht gab dem Reiseende teilweise Recht. Es erkannte eine
Feuchtes Zimmer und schlechte Restaurantreinigung sind Mangel
Für die
Silberfische müssen hingenommen werden
Bezüglich der
Gericht akzeptiert weitere "Mängel" des Klägers nicht
Außerdem sei keine Minderung möglich, wenn das Türöffnen und Türschließen nur mit Kraft möglich sei, es am Ankunftstag um 22.00 Uhr nichts mehr zu Essen gäbe, die Getränke nicht schmeckten oder die Strandtücher nur einmal pro Woche gewechselt würden. Es könne auch nicht gemindert werden, wenn an den ersten beiden Tagen zwei Animationskurse abgesagt würden, weil sich hierfür zu wenig Gäste angemeldet hätten.
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§ 651d BGB (rao)
In südlichen Ländern muss mit Ungeziefer im Hotelzimmer gerechnet werden. 10 bis 15 Silberfische im Bad täglich muss ein Reisender hinnehmen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2006
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hannover (vt/pt)
Jahrgang: 2006, Seite: 167 RRa 2006, 167
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Dokument-Nr. 3478
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