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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 04.06.2020
- 515 C 12585/19 -
AG Hannover: Kleinkinder sind Passagiere und keine Gepäckstücke
Kleinkind steht Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Ankunftsverspätung zu
Das Amtsgericht Hannover hat einen in Hannover ansässigen Flugreiseveranstalter zu einer Zahlung von 400 € verurteilt. Hintergrund der Klage eines eingetragenen Rechtsdienstleisters ist ein abgetretener Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für ein Kleinkind aufgrund einer Flugverspätung.
Im vorliegenden Fall wollten zwei Passagiere Ursprünglich mit ihrem
Nach Rechtsprechung des BGH entfällt Anspruch nur wenn Kinder keinen Flugpreis zahlen
Die Beklagte ist der Meinung, für das
Flugreiseveranstalter muss deutlich angeben ob es sich um eine Verwaltungsgebühr oder Flugpreis handelt
Im Ergebnis geht das Gericht hier aber davon aus, dass ein Flugpreis in Höhe von 15 € gezahlt wurde. Die Beklagte ist in ihrer Preisgestaltung frei und hat es in der Hand, auch für Kinder einen Flugpreis zu vereinbaren oder aber
AGB widerspricht Buchungsbestätigung
Dies ist hier nicht erfolgt. Zwar mag die
Verordnung entschiedet zugunsten der Passagiere
Zugunsten der Passagiere ist gem. § 305 c Abs. 2 ZPO unter Berücksichtigung der Intention der Verordnung, die ein hohes Schutzniveau der Fluggäste beabsichtigt, damit von dieser Auslegung auszugehen. Die Beklagte hat es in der Hand, ihre Vereinbarungen bzw. Klauseln zukünftig klar und eindeutig zu fassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2020
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28828
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