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Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.01.2024
- 6 C 184/23 -
Vertragsklausel der EnBW zu Ladesäulenblockiergebühr wirksam
Berechtigtes Interesse der EnBW die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen
Die Vertragsklausel der EnBW, dass an Ladesäulen eine Blockiergebühr anfällt, wenn ein Auto dort länger als vier Stunden steht, ist wirksam. Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Klage eines E-Autofahrers auf Rückzahlung der Gebühren abgewiesen.
Die Blockiergebühren in Höhe von insgesamt 19,80 EUR waren wegen Überschreitung der zulässigen Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW an drei verschiedenen Terminen im März 2022 angefallen. Die
Blockiergebühr der EnBW ist zulässig
Das AG wies die Klage des E-Autofahrers gegen EnBW auf Rückzahlung von Blockiergebühren ab. Nach Auffassung des AG ist die Klausel wirksam, da das Interesse der EnBW die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, berechtigt ist. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2024
Quelle: Amtsgericht Karlsruhe, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33809
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