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Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.01.2024
- 6 C 184/23 -
Vertragsklausel der EnBW zu Ladesäulenblockiergebühr wirksam
Berechtigtes Interesse der EnBW die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen
Die Vertragsklausel der EnBW, dass an Ladesäulen eine Blockiergebühr anfällt, wenn ein Auto dort länger als vier Stunden steht, ist wirksam. Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Klage eines E-Autofahrers auf Rückzahlung der Gebühren abgewiesen.
Die Blockiergebühren in Höhe von insgesamt 19,80 EUR waren wegen Überschreitung der zulässigen Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW an drei verschiedenen Terminen im März 2022 angefallen. Die Blockiergebühr ist nach den Bedingungen des ADAC e-Charge Tarifs, der von der EnBW angeboten wird, ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten fällig. Ab diesem Zeitpunkt sind 12 Cent pro Minute zu zahlen, maximal jedoch 12 EUR. Auf die Blockiergebühr wird sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen. Der Kläger hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt. Der Kläger hatte argumentiert die Klausel sei unwirksam.... Lesen Sie mehr
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