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Amtsgericht Kassel, Urteil vom 16.05.1994
- 432 C 1145/94 -
Teppichklopfen ist nicht mehr zeitgemäß, aber erlaubt
Nachbar darf Ausschütteln von Bodenbelägen nicht verbieten
Vor dem Amtsgericht Kassel scheiterte die Klage des Bewohners eines Mehrfamilienhauses gegen eine Nachbarin. Diese sollte es unterlassen, in unmittelbarer Nähe der Wohnung des Klägers und des Balkons Teppiche, Matten und ähnliche Textilien auszuschütteln. Das Amtsgericht wies die Klage ab.
Im zugrunde liegenden Fall schüttelte eine
Anspruch auf Unterlassung des Teppichausschüttelns bestand nicht
Das Amtsgericht Kassel verneinte den Unterlassungsanspruch aus §§ 862, 906 BGB. Zwar erkannte das Gericht an, dass hier eine als nicht angenehm empfundene
Teppichausschütteln kann gegen Hausordnung verstoßen
Das Amtsgericht betonte jedoch, dass seine Entscheidung keine Aussage darüber trifft, inwiefern das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Kassel (vt/we/rb)
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Jahrgang: 1994, Seite: 610 WuM 1994, 610
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Dokument-Nr. 11056
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