Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Kiel, Urteil vom 15.09.2010
- 118 C 175/10 -
Wohnungseigentümergemeinschaft darf Wartungsverpflichtung für Rauchwarnmelder beschließen
Rauchwarnmelder stehen im Gemeinschaftseigentum
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Wartungsverpflichtung für Rauchwarnmelder beschließen. Dies gilt selbst dann, wenn ein Wohnungseigentümer selbst die Rauchwarnmelder installierte. Denn die Geräte stehen im Eigentum der Gemeinschaft. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kiel hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft war wirksam
Das Amtsgericht Kiel entschied gegen den
Rauchwarnmelder stellen Gemeinschaftseigentum dar
Rauchwarnmelder seien gemäß § 5 Abs. 2 WEG jedenfalls dann
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2013
Quelle: Amtsgericht Kiel, ra-online (zt/ZMR 2011, 842/rb)
Jahrgang: 2011, Seite: 842 ZMR 2011, 842
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16627
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16627
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.