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Amtsgericht Kiel, Urteil vom 30.01.2015
- 120 C 155/14 -
Filesharing: Keine Gleichsetzung eines privaten Filesharers mit kommerziellem Lizenznehmer im Rahmen des Lizenzschadens
Bemessung des Schadenersatzes nach Lizenzanalogie richtet sich nach dem Einzelfall
Macht ein Rechteinhaber wegen einer Urheberrechtsverletzung einen Lizenzschaden gegenüber einem privater Filesharer geltend, so ist zu beachten, dass dieser nicht gleichzusetzen ist mit einem kommerziellen Lizenznehmer. Dies hat das Amtsgericht Kiel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Inhaberin des Rechts an einem Film gegen einen privaten Filesharer auf Zahlung von Schadenersatz im Wege der
Privater Filesharer darf nicht mit kommerziellem Lizenznehmer gleichgesetzt werden
Das Amtsgericht Kiel hielt ausgehend von den vom Amtsgericht Düsseldorf aufgestellten Grundsätzen zur Berechnung des Schadenersatzes nach der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2015
Quelle: Amtsgericht Kiel, ra-online (vt/rb)
- Filesharing: Unzulässigkeit eines pauschalisierten Schadenersatzes nach der Lizenzanalogie bei privaten Filesharern
(Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2014
[Aktenzeichen: 57 C 16445/13]) - Filesharing: Gegenüber verbraucherähnlichem Filesharer darf kein pauschalisierter Lizenzschaden geltend gemacht werden
(Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2014
[Aktenzeichen: 57 C 3122/13])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 20657
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