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Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 18.05.2010
- 133 C 3201/09 -
Redeordnung für Wohnungseigentümergemeinschaft zwecks effektiver und zügiger Durchführung von Versammlungen grundsätzlich zulässig
Regelmäßige Beschränkung der Redezeit auf 5 Minuten bei 36 Wohnungseigentümern zulässig
Möchte eine Wohnungseigentümergemeinschaft überlange Versammlungen vermeiden, ist es ihr gestattet zur effektiven und zügigen Durchführung der Versammlungen eine Redeordnung zu erlassen. Bei 36 Wohnungseigentümern ist eine regelmäßige Beschränkung der Redezeit auf 5 Minuten zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2009 beschloss eine
Redezeitbeschränkung durch Redeordnung war zulässig
Das Amtsgericht Koblenz entschied, dass die
Konkrete Gefahr überlanger Versammlungen bestand
Es sei zwar richtig, so das Amtsgericht weiter, dass eine
Keine Verletzung des Rechts auf Gehör
Eine Verletzung des Rechts auf Gehör konnte das Amtsgericht nicht erkennen. Das Rederecht sei nicht stark eingeschränkt worden. Unter Berücksichtigung der zweimaligen Ermahnung bei Redezeitüberschreitung habe sich eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2014
Quelle: Amtsgericht Koblenz, ra-online (zt/NZM 2010, 710/rb)
Jahrgang: 2010, Seite: 1526 NJW-RR 2010, 1526 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 710 NZM 2010, 710 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 377 WuM 2010, 377 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 591 ZMR 2011, 591 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2010, Seite: 288 ZWE 2010, 288
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Dokument-Nr. 16822
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