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Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 02.04.2004
- 142 C 330/04 -
Negative Bewertungen auf eBay müssen nicht begründet werden
Verkäufer hat keinen Anspruch auf Löschung der Bewertung
Eine auf der Bewertungsplattform von eBay abgegebene Kritik muss nicht begründet werden. Fehlt sie, hat der bewertete Verkäufer keinen Anspruch auf Löschung der Bewertung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Koblenz hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall ersteigerte jemand über
Löschungsanspruch bestand nicht
Das Amtsgericht Koblenz entschied gegen den Verkäufer. Ihm habe kein Anspruch auf
Bewertung stellte keine Beleidigung dar
Aus Sicht des Amtsgerichts sei der
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb lag nicht vor
Weiterhin führte das Amtsgericht aus, dass kein
Kein Verstoß gegen § 6 der eBay-AGB
Die Bewertung habe zudem nach Auffassung des Amtsgerichts nicht gegen § 6 der eBay-AGB verstoßen. Nach dieser Vorschrift sei das Mitglied verpflichtet gewesen nur wahrheitsgemäße und sachliche Bewertungen abzugeben sowie die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und keine
§ 12 der eBay-AGB unwirksam
Schließlich habe nach Ansicht des Gerichts auch kein Verstoß gegen § 12 der eBay-AGB vorgelegen, wonach ein Käufer seine Bewertung begründet vornehmen müsse. Denn die Klausel sei gemäß § 305 c BGB unwirksam gewesen. Zu beachten sei gewesen, dass die Bestimmung innerhalb eines vier Absätze umfassenden Paragraphen enthalten und drucktechnisch nicht hervorgehoben war. Darüber hinaus habe sich aus der Formulierung nicht zweifelsfrei ergeben, ob die Begründung in dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2013
Quelle: Amtsgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2004, Seite: 638 MMR 2004, 638
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Dokument-Nr. 15462
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