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Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.09.2015
- 142 C 78/15 -
Einmaliges Eindringen einer Ratte in Hotelzimmer auf Mallorca begründet keinen Reisemangel
Bloße Unannehmlichkeit rechtfertigt keine Reisepreisminderung
Dringt eine Ratte einmalig in ein Hotelzimmer auf Mallorca ein, so stellt dies noch keinen Reisemangel im Sinne von § 651 c BGB dar. Es handelt sich vielmehr um eine bloße Unannehmlichkeit, die keine Minderung des Reisepreises rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall buchte ein Familienvater für sich und seine Ehefrau sowie seine zwei Kinder eine Reise nach Mallorca im September 2014. Gleich am ersten Abend drang eine
Kein Anspruch auf Reisepreisminderung
Das Amtsgericht Köln entschied gegen den Familienvater. Diesem habe kein Anspruch auf
Einmaliges Eindringen einer Ratte in Hotelzimmer begründet kein Reisemangel
Nach Auffassung des Amtsgerichts seien
Mögliche Wiederholung oder Vorliegen eines Rattenproblems nicht zu befürchten
Soweit der Familienvater zwei weitere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2016
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 311 NJW-RR 2016, 311
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Dokument-Nr. 22082
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