wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.09.2015
142 C 78/15 -

Einmaliges Eindringen einer Ratte in Hotelzimmer auf Mallorca begründet keinen Reisemangel

Bloße Unannehmlichkeit rechtfertigt keine Reisepreisminderung

Dringt eine Ratte einmalig in ein Hotelzimmer auf Mallorca ein, so stellt dies noch keinen Reisemangel im Sinne von § 651 c BGB dar. Es handelt sich vielmehr um eine bloße Unannehmlichkeit, die keine Minderung des Reisepreises rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall buchte ein Familienvater für sich und seine Ehefrau sowie seine zwei Kinder eine Reise nach Mallorca im September 2014. Gleich am ersten Abend drang eine Ratte durch die geöffnete Balkontür vom vor dem Hotelzimmer angebrachten Vordach ins Zimmer ein. Diese konnte erst mit Hilfe eines Mitarbeiters vertrieben werden. Die Familie erhielt noch in derselben Nacht ein anderes Zimmer. Dennoch verlangte der Familienvater eine Reisepreisminderung in Höhe von 50 %. Da sich die Reiseveranstalterin weigerte dem nachzukommen, kam der Fall vor Gericht.

Kein Anspruch auf Reisepreisminderung

Das Amtsgericht Köln entschied gegen den Familienvater. Diesem habe kein Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß § 651 d BGB zugestanden. Denn in dem einmaligen Eindringen der Ratte in das Hotelzimmer sei kein Reisemangel im Sinne von § 651 c BGB zu sehen gewesen.

Einmaliges Eindringen einer Ratte in Hotelzimmer begründet kein Reisemangel

Nach Auffassung des Amtsgerichts seien Ratten in südlichen Urlaubsregionen keine unübliche Erscheinung. Angesichts des Massentourismus müsse mit der Existenz von Ratten in der Nähe von Hotels gerechnet werden. Dies gelte selbst dann, wenn auf Sauberkeit und Hygiene geachtet werde. Komme es daher zu einem einmaligen Eindringen einer Ratte in der Nacht bei geöffneter Balkontür und eingeschaltetem Licht, so handele es sich zwar um einen unangenehmen, aber dennoch nur singulären und zufälligen Vorfall.

Mögliche Wiederholung oder Vorliegen eines Rattenproblems nicht zu befürchten

Soweit der Familienvater zwei weitere Ratten auf dem Vordach gesehen habe, habe dies nach Ansicht des Amtsgerichts nicht den Verdacht gerechtfertigt, das Hotel habe ein Rattenproblem oder es komme an weiteren Abenden wieder zum Eindringen von Ratten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2016
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 311
NJW-RR 2016, 311

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22082 Dokument-Nr. 22082

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22082

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?