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Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.03.2016
- 209 C 456/15 -
Durch Vermieter zur Verfügung gestellte Heizmöglichkeit mittels Kamin begründet dessen Haftung für Brandschäden wegen erhöhter Betriebsgefahr
Vermieter muss fahrlässig durch Besucher eines Mieters verursachte Brandschäden beseitigen
Stellt der Vermieter als Heizmöglichkeit einen Kamin zur Verfügung, haftet er im Falle eines durch Besucher des Mieters fahrlässig verursachten Brandschadens aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einem
Anspruch auf Beseitigung der Brandschäden
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe gemäß § 535 BGB ein Anspruch auf Beseitigung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2018
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2018, 320/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 320 WuM 2018, 320
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Dokument-Nr. 26006
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