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Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.07.2011
- 220 C 27/11 -
Eigenmächtig im Treppenhaus aufgehängtes Bild muss vom Mieter beseitigt werden
Genehmigungspflichtige Sondernutzung liegt vor
Hängt ein Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ein Bild im Treppenhaus des Wohnhauses auf, so kann der Vermieter die Beseitigung des Bildes verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die
Vermieter konnte Beseitigung des Bildes verlangen
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Blumentöpfe, Blumenschmuck und üppige Dekorationen im Treppenhaus und auf Gemeinschaftsflächen sind nicht erlaubt
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 31.07.2008
[Aktenzeichen: 38 C 1858/08]) - Treppenhaus-Schrank: Mieterin muss Schrank im Hausflur nach 30 Jahren nicht entfernen
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.02.2001
[Aktenzeichen: 222 C 426/00]) - Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus rechtfertigt keine fristlose Kündigung
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.04.1983
[Aktenzeichen: 221 C 503/82])
Jahrgang: 2011, Seite: 886 ZMR 2011, 886
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Dokument-Nr. 15823
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