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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Selbstauskunft“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 12.12.2018
- 2 C 427/18 -
Arglistige Täuschung bei Werbung mit "kostenloser Selbstauskunft" wegen versteckter Kostenpflicht
Kein Anspruch auf Zahlung bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Wirbt eine Webseite mit der "kostenlosen Selbstauskunft", so muss damit auch die kostenlose Selbstauskunft gemeint sein. Enthält das Angebot dagegen versteckte Kosten, so kann der Verbraucher wegen arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beauftragte eine Verbraucherin auf einer Internetseite eine Selbstauskunft bei der SCHUFA. Sie ging dabei davon aus, dass die Leistung kostenfrei sei. Denn in der bei Google geschalteten Anzeige hieß es: "kostenlose Selbstauskunft". Tatsächlich war die Leistung aber kostenpflichtig. Darauf wurde zwar auf der Internetseite hingewiesen, dies war aber nicht deutlich hervorgehoben. Die Verbraucherin erklärte daher die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Dies akzeptierte die Betreiberin der Internetseite nicht und erhob Klage auf Zahlung von 14,95 Euro.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 30.10.2015
- 411 C 26176/14 -
Falsche Selbstauskunft vor Abschluss eines Mietvertrages rechtfertigt fristlose Kündigung
Nachzahlung der Miete ändert nichts an Zulässigkeit der Kündigung
Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages rechtfertigt die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall mietete ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von 13 und 16 Jahren im Mai 2013 ein Einfamilienhaus in Grünwald bei München zu einem monatlichen Mietzins von 3.730 Euro an. Im Rahmen der Selbstauskunft gab der 50-jährige Mieter an, als Selbständiger ein Jahreseinkommen von mehr als 120.000 Euro zu haben, seine drei Jahre jüngere Ehefrau gab ein Jahreseinkommen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Kaufbeuren, Beschluss vom 07.03.2013
- 6 C 272/13 -
Falsche Angaben des Mieters zu vorherigen Kündigungen berechtigen Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags
Berechtigtes Interesse des Vermieters zur Auskunft über Probleme in vorangegangenen Mietverhältnissen
Ein Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob das vorherige Mietverhältnis des potentiellen neuen Mieters gekündigt wurde. Beantwortet der Mieter die Frage falsch, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kaufbeuren hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2013 wurde der Mietvertrag über eine Wohnung von der Vermieterin wegen arglistiger Täuschung der Mieterin angefochten. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin in der Mieterselbstauskunft die Frage "Wurde ihnen gekündigt" zum vorherigen Mietverhältnis mit "nein" beantwortete. Die Mieterin stritt zwar nicht ab, dass ihr fristlos... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 25.03.2009
- 14 S 18532/08 -
Fragen zum Einkommen und zum Beruf müssen bei der Selbstauskunft für einen Mietvertrag wahrheitsgemäß beantwortet werden
Mieterin muss nach falscher Selbstauskunft ihre Wohnung räumen
Der Vermieter hat grundsätzlich ein Recht auf die korrekte Auskunft über das Einkommen und den Beruf der Mietinteressenten. Auf dieser Grundlage kann er die Zahlungsfähigkeit des potentiellen Mieters einschätzen und damit das Risiko eines Mietzinsausfalls mindern. Auf dieser Grundlage trifft er schließlich die Entscheidung, ob er einen Mietvertrag mit dem Bewerber abschließen möchte oder nicht. Wer diese Auskünfte nicht wahrheitsgemäß erteilt, dem kann die Wohnung schließlich gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor.
Im vorliegenden Fall ging eine Mieterin gegen ein Urteil in Berufung, durch das sie aufgrund einer Falschauskunft bezüglich ihres Einkommens und ihres Berufes gegenüber ihrem Vermieter zur Räumung und Herausgabe ihrer Wohnung verurteilt wurde. Die Beklagte war der Ansicht, korrekte Angaben in der Mieterselbstauskunft gemacht zu haben. Zudem habe eine vermeintliche Falschauskunft ihrer... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 18.03.2003
- 48 C 636/02 -
Insolvenzverfahren verschwiegen: Bei falscher Selbstauskunft des Mieters kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Wenn ein Mieter in der Selbstauskunft falsche Angaben macht und ein gegen ihn laufendes Insolvenzverfahren verschweigt, kann der Vermieter den später geschlossenen Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Im vorliegenden Fall forderte ein Vermieter von einem Mieter die Herausgabe der Wohnung, nachdem ihm bekannt wurde, dass dieser ihm Auskünfte bezüglich eines laufenden Insolvenzverfahrens vorenthalten hatte. Der Beklagte hatte zuvor zusammen mit dem zu unterzeichnenden Mietvertrag ein Formular zur Selbstauskunft erhalten und es ausgefüllt. Darin wurde unter der Überschrift "Versicherung"... Lesen Sie mehr
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Landgericht Landau, Urteil vom 22.01.1985
- 1 S 226/84 -
Selbstauskunft bei Wohnungssuche: Vermieter darf nach Familienstand fragen
Bei Falschangaben kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten
Ein Vermieter, der eine Wohnung anbietet, darf den Wohnungsinteressenten in der Selbstauskunft nach den Familienstand fragen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Landau hervor.
Ein Mieter gab in der Selbstauskunft seine damalige Lebensgefährtin als Ehefrau aus. Als der Vermieter diese Falschangabe herausfand, erklärte er die Anfechtung des Mietvertrages.Zu Recht, entschied das Landgericht Landau. Der Vermieter habe den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung gem. §§ 123 Abs. 1, 142 Abs. 1 BGB anfechten dürfen. Der Mieter habe falsche Angaben gemacht.... Lesen Sie mehr
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 28.03.2008
- 9 S 132/07 -
Selbstauskunft des Mieters: Vermieter darf nach bestehenden Mietschulden in einer Selbstauskunft des Mieters fragen
Beantwortet der Mieter die Selbstauskunft falsch, kann der Vermieter fristlos kündigen
Vermieter dürfen Interessenten für eine ihrer Wohnungen danach fragen, ob sie Mietschulden aus dem vorherigen Mietverhältnis haben. Sagt ein Neumieter die Unwahrheit, so kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Itzehoe hervor.
Im zugrundeliegenden Fall hatte die Mieter einer Wohnung die Frage nach bestehenden Mietschulden in der Selbstauskunft wahrheitswidrig mit einem Querstrich beantwortet. Als der Vermieter hiervon Kenntnis erlangte, kündigte er den Mietvertrag fristlos und verlangte die sofortige Räumung der Wohnung. Das Amtsgericht Pinneberg gab dem Vermieter recht und verurteilte die Mieter zur Räumung.... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 26.10.2004
- 28 O 22761/02 -
Kreditantrag: Muss eine Lohnpfändung bei der Selbstauskunft angegeben werden?
Das Nachsehen hatte ein Bauherr, der zusammen mit seiner Ehefrau von einer Münchner Bank eine Kreditzusage über 176.000,- € für einen Hauskauf erhalten hatte. Statt der Auszahlung des Darlehens erhielt er ein Schreiben der Bank, in der diese die Geschäftsverbindung wegen falscher Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden kündigte.
Der Bauherr wollte dies nicht hinnehmen und zog vor das Landgericht München I, um die Bank zur Zahlung zu verpflichten. Er machte geltend, die Sachbearbeiterin der Bank selbst habe Informationen über seine offenen Verbindlichkeiten bei anderen Banken, die er ihr mündlich gegeben habe, nicht in die von ihr vorbereitete Selbstauskunft zum Kreditantrag übernommen. Er habe die Auskunft... Lesen Sie mehr
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