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Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 02.04.2015
- 2 OWi 4286 Js 1076/15 -
Halten eines Handys vor dem Gesicht und sprechen während der Autofahrt begründet Ordnungswidrigkeit
Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO
Hält ein Autofahrer während des Fahrens sein Handy vor das Gesicht und spricht er dabei, so verstößt er vorsätzlich gegen § 23 Abs. 1a StVO und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies hat das Amtsgericht Landstuhl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Polizeibeamter beobachtete im Oktober 2014 einen
Vorsätzlicher Verstoß gegen das Handynutzungsverbot
Das Amtsgericht Landstuhl entschied gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2015
Quelle: Amtsgericht Landstuhl, ra-online (vt/rb)
- Halten eines Handys ans Ohr spricht für verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während einer Autofahrt
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.04.2007
[Aktenzeichen: 2 Ss OWi 227/07]) - Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage ist nur bei stehendem Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor erlaubt
(Amtsgericht München, Urteil vom 15.04.2015
[Aktenzeichen: 912 OWi 416 Js 101706/15])
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Dokument-Nr. 21708
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