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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verwendung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 18.04.2024
- 514 C 112/23 -
Anspruch auf Beseitigung eines auf Gemeinschaftseigentum stehenden Strandkorbs und einer Wäschespinne
Vorliegen einer optischen Beeinträchtigung
Stellt ein Wohnungseigentümer auf dem Gemeinschaftseigentum einen Strandkorb und eine Wäschespinne ab und sind beide Gegenstände vom Sondereigentum des Nachbarn aus zu sehen, so steht dem Nachbarn ein Anspruch auf Unterlassung zu. Insofern liegt nämlich eine optische Beeinträchtigung vor. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2023 erhob eine Wohnungseigentümerin vor dem Amtsgericht Dortmund Klage auf Unterlassung gegen ihre Nachbarn. Beide Parteien bildeten eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie hatten für die jeweiligen Terrassen ein Sondernutzungsrecht. Die Nachbarn haben in dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Garten immer wieder einen Strandkorb und eine Wäschespinne aufgestellt. Die Klägerin sah darin eine optische Beeinträchtigung. Beide Gegenstände konnten vom Sondereigentum der Klägerin aus gesehen werden.Das Amtsgericht Dortmund entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß §... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 18.07.2022
- 203 StRR 179/22 -
Befreiung von Maskenpflicht: Strafbarkeit wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses setzt Unwahrheit über Gesundheitszustand voraus
Auf Frage der Vornahme einer körperlichen Untersuchung kommt es nicht an
Wer ein aus dem Internet ein mit "Ärztliches Attest" überschriebene Bescheinigung eines Arztes herunterlädt, um damit eine Befreiung von der Maskenpflicht zu erreichen, macht sich nur dann wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach § 279 StGB strafbar, wenn das Gesundheitszeugnis eine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand macht. Es kommt nicht darauf an, ob eine körperliche Untersuchung stattgefunden hat. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2020 wurde eine Bürgerin in Bayern im Rahmen einer Polizeikontrolle im öffentlichen Verkehrsraum dabei angetroffen, wie sie keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Als Entschuldigung zeigte sie eine mit "Ärztliches Attest" überschriebene Bescheinigung vor, welche ihr attestierte, dass sie aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27.06.2022
- 2 Ss 58/22 -
Befreiung von Maskenpflicht: Aus Internet heruntergeladenes und mit "Ärztliches Attest" betiteltes Formular als unrichtiges Gesundheitszeugnis
Strafbarkeit des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses
Wer sich aus dem Internet ein mit "Ärztliches Attest" betiteltes Formular herunterlädt und dort seinen Namen einträgt, um sich somit von der Maskenpflicht zu befreien, kann sich wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses gemäß § 279 StGB strafbar machen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 nahm ein Mann in Hannover an einem Autokorso zur Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teil. Dabei trug er keinen Mund-Nase-Schutz. Der Polizei legte er eine Bescheinigung vor, welche eine Befreiung von der Maskenpflicht medizinisch attestierte. Die Bescheinigung hatte der Mann zuvor als Formular aus dem Internet heruntergeladen... Lesen Sie mehr
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