wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Menden, Urteil vom 05.04.2006
4 C 103/05 -

Doppelzelt statt Doppelzimmer: Reisebüro haftet bei Falschbuchung

Reisebüro muss richtig buchen

Wenn ein Reisebüro aus Versehen ein Doppelzelt statt des vom Reisenden gewünschten Doppelzimmers bucht, muss es hierfür haften. Das hat das Amtsgericht Menden entschieden.

Im Fall verklagte ein Reisender das Reisebüro, in welchem er eine Tauchreise zum Elphinstone Reef im Roten Meer gebucht hatte. Er wollte ein Doppelzimmer in einem Hotel buchen. Das Reisebüro buchte versehentlich ein Doppelzelt in dem Hotel. Vor Ort bemerkte der Reisende den Irrtum des Reisebüros. Da jedoch alle Hotelzimmer belegt waren, mussten er und sein Reisebegleiter mit dem Doppelzelt Vorlieb nehmen.

Nach seiner Rückkehr in Deutschland verlangte er von dem Reisebüro eine Minderung des Reisepreises von 50 %.

Diesen Anspruch lehnte das Gericht ab. Das Reisebüro hafte dem Reisenden als Reisevermittler aus allgemeinen Schadensersatzgesichtspunkten gem. §§ 280, 249 ff. BGB und nicht aus den §§ 651 a ff. BGB, welche für Reiseveranstalter gelten, führte das Amtsgericht aus.

Das Reisebüro habe seine vertragliche Pflicht i.S.d. § 280 Abs. 1 BGB schuldhaft verletzt. Zu den vertraglichen Pflichten (es dürfte sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag gehandelt haben; aber auch bei der Annahme einer anderen Vertragsbeziehung ergebe sich keine andere Haftungsgrundlage als § 280 BGB) zähle selbstverständlich, den Wunsch des Reisenden in einem Hotel-Doppelzimmer untergebracht zu werden, durch eine richtige Buchung zu realisieren. Das Gericht sprach dem Kläger insgesamt 192,- EUR Schadensersatz zu. Dies war die Preisdifferenz zwischen einer Unterbringung im Doppelzimmer und einer Unterbringung im Doppelzelt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Irrtum | Fehlvorstellung | Reisebuchung | Reisebüro | Schadensersatz wegen ...

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4490 Dokument-Nr. 4490

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4490

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?