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Amtsgericht München, Urteil vom 03.05.2016
- 1021 Ds 303 Js 215827/15 -
Verwarnung wegen Steuerhinterziehung für zu Unrecht erhaltenes Kindergeld
Kein Anspruch auf Kindergeld bei Umzug in die Schweiz
Wegen unrechtmäßig erhaltenem Kindergeld wurde eine Mutter wegen Steuerhinterziehung verwarnt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im vorliegenden Fall ist die junge Frau österreichische Staatsangehörige. Sie wohnte in München und hat am 13.05.2012 eine Tochter geboren, für die sie
Wegen fehlender Abmeldung zu Unrecht 3.690,00 € Kindergeld erhalten
Am 19.12.2012 verzog die junge Mutter in die Schweiz, weshalb ab Januar 2013 die Berechtigung zum Kindergeldbezug weggefallen ist. Sie meldete sich erst am 28.10.2014 rückwirkend beim Einwohnermeldeamt ab. Vor Gericht gab sie an, dass sie dachte, dass die
Wissentlich und willentlich unrechtmäßige Gewährung herbeigeführt
"Die unrechtmäßige Gewährung des Kindergelds hat die Angeklagte wissentlich und willentlich herbeigeführt, indem sie entgegen der sich aus § 68 EStG ergebenden Verpflichtung der
Keine Vorstrafen und Geständnis strafmildernd
Bei der Höhe der Strafe wurde berücksichtigt, dass die junge Frau nicht vorbestraft war und ein Geständnis abgelegt hat. Strafmildernd fiel auch ins Gewicht, dass die junge Frau eine Vereinbarung mit der
Mutter zum Tatzeitpunkt Heranwachsende
Die junge Mutter war zum Tatzeitpunkt Heranwachsende. Das Gericht hat Jugendstrafrecht angewendet. Eine Verwarnung ist seine Sanktion im Jugendstrafrecht, § 13 Absatz 2 Nummer 1 JGG. Die Verwarnung ist ein Zuchtmittel, das der Erziehung dienen soll. Es ist eine eindringliche förmliche Zurechtweisung und hat die Rechtswirkung einer Strafe.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2016
Quelle: Amtsgericht München/ ra-online
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Dokument-Nr. 22869
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