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Amtsgericht München, Urteil vom 28.09.2017
- 1119 OWI 258 Js 199344/16 -
Bußgeldbescheid in Höhe von 33.000 € für Zweckentfremdung einer Wohnung
Erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt von Wohnungen zu Wohnzwecken
Wegen ungenehmigter Zweckentfremdung von Wohnraum wurde ein Unternehmer zu einer Geldbuße von 33.000 € verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall hat die Landeshauptstadt München gegen den Verurteilten einen Bußgeldbescheid über 50.000 € erlassen, gegen den er fristgerecht Einspruch erhoben hat. Da er ebenso wie die Staatsanwaltschaft einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt hatte, erging gegen ihn die Entscheidung nicht aufgrund mündlicher Hauptverhandlung sondern aufgrund der dem Gericht vorgelegten schriftlichen Unterlagen aller Beteiligten.
Klage gegen städtische Nutzungsuntersagungsverfügung erfolglos
Ende 2012 mietete der Verurteilte eine 104 qm große 3,5-Zimmer-Wohnung für 1.980 Euro monatlich an. Eine nicht gewerbliche
Bußgeldbescheid wegen ungenehmigter Untervermietung
Der Verurteilte vermietete die fragliche
Fremdenbeherbergung erst in Satzungsneufassung ab dem 01.01.2014 ausdrücklich genehmigungspflichtig
Das Gericht hielt jedoch die Tat erst ab 1.1.2014 für ahndbar und sah deswegen die Verhängung einer
Höhe der Geldbuße soll Nachahmungseffekt entgegenwirken
Und weiter heißt es im Urteil: "Das Nutzungskonzept des Betroffenen (...) war vorliegend darauf ausgerichtet, seinen Untermietern eine flexible, vorübergehende Unterkunft zu bieten, nicht aber eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2018
Quelle: Amtsgericht München, ra-online
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Dokument-Nr. 26181
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