Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 14.03.2008
- 154 C 26660/07 -
Kein Schmerzensgeld für Wurf mit einem Döner
Döner-Wurf stellt keine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar
Der Wurf mit einem Döner stellt keine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, so dass das Opfer hierfür kein Schmerzensgeld verlangen kann. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Die spätere Klägerin arbeitet in einem Dönerlokal. Im Juni 2007 kaufte der spätere Beklagte bei ihr einen Döner. Da ihm dieser nicht schmeckte, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden. Als er sein Geld nicht zurückbekam, warf er den Döner weg.
Döner traf nicht
Die Klägerin erhob darauf hin Klage vor dem Amtsgericht München. Sie verlangte ein angemessenes Schmerzensgeld, wobei sie von mindestens 250 Euro ausging. Der Beklagte habe sie schließlich als "blöde Kuh" bezeichnet und den Döner mit voller Wucht auf sie geworfen. Sie habe nur ausweichen können, weil sie so schnell reagiert habe.
Der Beklagte weigerte sich zu zahlen. "Blöde Kuh" habe er nie gesagt, den Döner habe er nur hinter die Theke und nicht auf die Klägerin geworfen.
Der zuständige Richter wies die Klage ab. Nach Einvernahme der Zeugen könne die Klägerin nicht beweisen, dass der Beklagte "blöde Kuh" zu ihr sagte.
Wurf mit angebissenen Döner stellt keine schwerwiegende Verletzung der menschlichen Würde dar
Aus diesem Grund könne sie daher kein Schmerzensgeld beanspruchen. Was den Wurf mit dem Döner betreffe, könne dahin stehen, ob der Beklagte wirklich auf die Klägerin gezielt habe. Der Wurf mit einem angebissenen Döner stelle jedenfalls keine schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 07.04.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5861
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5861
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.