wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Tostedt, Urteil vom 03.04.2012
5 C 316/11 -

Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Bezeichnung eines Wohnungseigentümers im Rahmen einer Eigentümerversammlung als Querulant

Anspruch auf Schmerzensgeld besteht daher nicht

Wird im Rahmen einer Eigentümerversammlung ein Wohnungseigentümer als Querulant bezeichnet, so ist darin keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zusehen. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tostedt hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Während einer Eigentümerversammlung bezeichnete der Wohnungseigentumsverwalter einen Wohnungseigentümer als Querulanten. Dieser sah darin eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und verlangte Zahlung von Schmerzensgeld.

Schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht lag nicht vor

Das Amtsgericht Tostedt entschied gegen den Wohnungseigentümer. Ihm habe kein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld zugestanden. Denn die Äußerung des Wohnungseigentumsverwalter habe keine schwerwiegende einen Schmerzensgeld rechtfertigende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dargestellt.

Nicht jede Kritik verletzt Persönlichkeitsrecht

Nach Ansicht des Amtsgerichts verletze nicht jede Kritik im Rahmen einer Diskussion das allgemeine Persönlichkeitsrecht schwerwiegend. Es müsse vielmehr auch das Verhalten des Kritisierten berücksichtigt werden. Daher müsse derjenige, der gezielt Einfluss auf eine Gemeinschaft nehmen will, das Risiko scharfer und auch abwertender Kritik hinnehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2013
Quelle: Amtsgericht Tostedt, ra-online (zt/NJW-RR 2012, 1415/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1415
NJW-RR 2012, 1415
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2012, Seite: 840
NZM 2012, 840

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15815 Dokument-Nr. 15815

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15815

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?