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Amtsgericht München, Urteil vom 12.04.2013
- 233 C 1004/13 -
Kein Schadensersatzanspruch bei falscher Aufnahme von Buchungsdaten per Telefon
Ungeprüfte Unterzeichnung eines Buchungsauftrages stellt überwiegendes Mitverschulden dar
Werden Buchungsdaten per Telefon durchgegeben, muss der Buchende bei Erhalt der Unterlagen prüfen, ob die Daten korrekt aufgenommen wurden. Ansonsten ist ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ende Juli 2012 rief eine Münchnerin in einem
Klägerin hätte Buchungsauftrag vor Unterzeichnung überprüfen müssen
Daraufhin erhob die Reisende Klage die das Amtsgericht München jedoch ablehnte. Es könne dahingestellt bleiben, welchen Inhalt das Telefonat hatte. Die Klägerin habe auf jeden Fall vor Ort eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Bei falschem Abflughafen kann der Reiseveranstalter schadensersatzpflichtig sein
(Amtsgericht Rostock, Urteil vom 23.04.2010
[Aktenzeichen: 43 C 212/09]) - Zur Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.07.2013
[Aktenzeichen: X ZR 111/12]) - Entschädigungsanspruch bei verspäteter Ankunft der Fluggäste mit Anschlussflügen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.02.2013
[Aktenzeichen: C-11/11])
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Dokument-Nr. 16416
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