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Amtsgericht München, Urteil vom 07.11.2007
- 233 C 28416/06 -
Reisebüro muss nicht alle Angebote durchforsten und das Billigste herausfinden
Kunde muss ausdrücklich Auftrag hierzu erteilen
Ein Reisebüro ist nicht verpflichtet, alle erdenklichen Angebote zu durchsuchen, um das günstigste herauszufinden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Kunde ausdrücklich den Auftrag hierzu erteilt.
Im Januar 2006 buchte die spätere Klägerin bei einem Münchner
Klägerin: Reisebüro hat Sorgfaltspflichten verletzt
Dieses habe, so meinte sie, ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Es hätte auf das billigere Angebot hinweisen müssen. Das
Gericht: Reisebüro hat seine Pflichten nicht verletzt
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des AG München vom 19.05.2008
- Reisebüro nicht zum Hinweis auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.07.2006
[Aktenzeichen: X ZR 182/05]) - Reisebüro haftet nicht wegen Unterlassens der Information, dass zur Einreise in das gebuchte Land ein Reisepass erforderlich ist
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.04.2006
[Aktenzeichen: X ZR 198/04]) - Zu den Informationspflichten eines Reisevermittlers über die vom Urlaubsland verlangte Gültigkeitsdauer des Reisepasses
(Landgericht Coburg, Urteil vom 16.11.2001
[Aktenzeichen: 32 S 135/01])
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Dokument-Nr. 6073
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