Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 29.09.2011
- 233 C 3757/11 -
EC-Karten-Diebstahl: Bank haftet nicht bei Verwendung der Karte mit korrekter PIN unmittelbar nach Diebstahl
Erster Anschein spricht für Aufbewahrung der Karte zusammen mit PIN
Wird zeitnah nach dem Diebstahl einer EC-Karte unter Verwendung dieser Karte und Eingabe der richtigen PIN-Nummer an einem Geldautomaten Bargeld abgehoben, spricht der erste Anschein dafür, dass der Karteninhaber die Nummer auf der Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat. Dieser muss dann konkrete Umstände vortragen und unter Beweis stellen, die diesen Anschein erschüttern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde im Februar 2010 die
Bank verweigert Stornierung der Abbuchung
Die
AG München verneint Anspruch auf Stornierung der Buchung
Das Ehepaar erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin wies diese jedoch ab. Ein Anspruch auf
Technische Manipulation des Sicherungssystems der Bank unwahrscheinlich
Allgemeine Behauptungen, wie Zweifel an einem Sicherungssystem bei der
Zusatz:
Obiges Urteil beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 2004, die auch vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 8. Dezember 2009 bestätigt wurde und stellt auch klar, dass auch nach Inkrafttreten des § 675 w Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) diese Grundsätze noch gelten.
§ 675 w BGB regelt die Frage, wer bei einer streitigen Abbuchung nachweisen muss, dass eine Autorisierung der Abbuchung erfolgte und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht und nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. Dies ist im Regelfall der Zahlungsdienstleister, also die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2012
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Gestohlene EC-Karte: Bank muss nicht haften
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2004
[Aktenzeichen: XI ZR 210/03]) - Diebstahl einer EC-Karte - Zur Aufbewahrung der PIN-Nummer
(Landgericht Hof, Entscheidung
[Aktenzeichen: 23 S 81/02]) - Grobe Fahrlässigkeit: Banken haften nicht bei EC-Kartenklau aus dem Auto
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2007
[Aktenzeichen: I-16 U 160/04])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13648
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13648
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.