Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 20.05.2021
- 275 C 23753/20 -
Corona ist keine Naturkatastrophe
Reiseversicherung haftet nicht für Kosten eines Ersatzfluges bei coronabedingter Flugannullierung
Eine Reiseabbruchsversicherung haftet bei coronabedingter Annullierung eines gebuchten Fluges nicht für die Kosten eines Ersatzfluges. Das Amtsgericht München wies die Klage gegen einen bei München ansässigen Reiseversicherer auf Zahlung von 3.610 € ab.
Der Kläger schloss bei der Beklagten am 27.01.2020 eine Reiserücktrittsversicherung ab, die auch eine Reiseabbruchsversicherung beinhaltete. Nach den Versicherungsbedingungen gewährt die Beklagte Versicherungsschutz für die Mehrkosten einer nicht planmäßigen Rückreise, wenn am Urlaubsort eine
Corona-Pandemie als Naturkatastrophe?
Der Kläger meint, bei der
Auswirkungen durch staatliche Maßnahmen
Die zuständige Richterin am Amtsgericht gab der Beklagten Recht: Bei der
Kein Ersatzanspruch mangels Vorliegen eines versicherten Ereignisses
Dieses Ergebnis wird auch durch Erwägungen zur Rechtssicherheit gestützt. Naturgemäß schwankende Infektionszahlen und sich dem anpassende Schutzmaßnahmen werfen die Abgrenzungsfrage auf, ab welchem Grad die Schwelle zur
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31144
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31144
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.