Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 11.07.2012
- 343 C 8194/12 -
Autofahrer haben innerhalb eines Kreisverkehrs nicht automatisch Vorfahrt
Vorfahrt besteht nur bei vorhandenen Zeichen "Kreisverkehr" und "Vorfahrt gewähren" an Einmündung zum Kreisverkehr
Die Autofahrer, die sich in einem Verkehrskreisel befinden, haben nicht automatisch Vorfahrt vor denjenigen, die in den Kreisverkehr einfahren, sondern nur dann, wenn an der Einmündung das Zeichen für "Kreisverkehr" und für "Vorfahrt gewähren" angebracht ist. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall fuhr Anfang November 2011 die Fahrerin eines Pkw Hyundai im
Sachverhalt
Die Autofahrerin benutzte zunächst die mittlere Fahrbahn. Ein weiterer Autofahrer fuhr mit seinem Pkw VW in den
Autofahrerin verlangt Kosten für Reparatur und Nutzungsausfall von gegnerischer Versicherung ersetzt
Die Reparaturkosten in Höhe von 853 Euro, Ersatz für einen Tag Nutzungsausfall in Höhe von 43 Euro und 30 Euro Unkostenpauschale wollte sie von der Versicherung des VW-Fahrers ersetzt bekommen. Diese weigerte sich aber zu bezahlen. Das Verschulden liege allein auf Seiten der Hyundai-Fahrerin. Schließlich habe sie die Spur gewechselt. Das sei so nicht richtig, entgegnete diese. Sie habe im
Bei nichtvorhandenen Zeichen "Kreisverkehr" und "Vorfahrt gewähren" gilt übliche Regelung "rechts-vor-links"
Schließlich erhob sie Klage vor dem Amtsgericht München. Die zuständige Richterin gab der Frau jedoch nur zum Teil Recht. Entgegen verbreiteter Meinung sei es nicht so, dass die Autofahrer im
Bei Spurenwechsel muss grundsätzlich Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden
Im konkreten Fall kämen noch die unterschiedlichen Regelungen der Fahrspuren hinzu. Es gäbe zwei Geradeausspuren und eine Rechtsabbiegerspur. Bei einem Spurenwechsel habe man sich grundsätzlich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sei. Dies gelte vorliegend auch für die Klägerin, gerade weil sie, wie bereits ausgeführt, keine absolute Vorfahrt hatte.
Autofahrerin trifft Mitverschulden
Daher treffe sie ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2012
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14382
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14382
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.