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Amtsgericht München, Urteil vom 29.04.2015
- 415 C 3152/15 -
Überbelegung einer Wohnung berechtigt Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses
Ein-Zimmer-Wohnung mit 25 Quadratmetern zu klein für zwei Erwachsene und zwei Kinder
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Überbelegung der Wohnung den Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt - auch wenn die eigenen Kinder des Mieters der Grund für die Überbelegung sind.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls mietete vom Kläger mit Vertrag vom 10. Februar 2011 eine Erdgeschosswohnung in München an mit einem Wohnraum, einer Küchenzeile, einem Bad mit Toilette und einem Kellerabteil. Im
Vermieter erhebt Räumungsklage
Die Hausverwaltung forderte den Beklagten auf, bis 13. November 2014 die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen zu reduzieren, worauf der Beklagte nicht reagierte. Daraufhin kündigte der
Mieter verstößt durch Überbelegung der Wohnung gegen vertraglichen Pflichten
Die zuständige Richterin am Amtsgericht München gab dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Jahrgang: 2016, Seite: 636 ZMR 2016, 636
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Dokument-Nr. 22513
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