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Amtsgericht München, Urteil vom 15.02.2018
- 423 C 14088/17 -
Mietvertragserbe: Versehentliches Zitieren eines falschen Paragrafen führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung
Anforderungen an Begründungserfordernis in Kündigungsschreiben dürfen nicht überspannt werden
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Kündigung aufgrund des Todes des Mieters, die sich fälschlich auf eine gleichlautende Vorschrift stützt, gegenüber seinem nicht bereits vorher in der Wohnung lebenden Erben gleichwohl wirksam ist.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten im Juni 2014 die Wohnung geerbt. Der im November 2016 verstorbene Vater des Beklagten hatte die Wohnung 1982 vertraglich von der Voreigentümerin gemietet. Der Vater wurde allein vom Beklagten beerbt, der nach dem
Beklagte hält fristlose Kündigung nach Begleichung der Mietrückstände für unwirksam
Die Kläger waren der Auffassung, dass dem Beklagten wirksam gekündigt wurde, hilfsweise beruhe der Räumungsanspruch auch auf der mit ihm geschlossenen Vereinbarung vom 27. April 2017. Der Beklagte meinte, durch die Begleichung der
Ordentliche Kündigung weiterhin wirksam
Das Amtsgericht München gab den Klägern Recht. Das
Versehentliches Zitieren eines falschen Paragrafen unschädlich für Kündigung
Stützen könne sich die ordentliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2018
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Eintritt ins Mietverhältnis nach Tod des Mieters: Außerordentliche Kündigung bei "gefährdet erscheinender" wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Nachmieters in Ausnahmen möglich
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.01.2018
[Aktenzeichen: VIII ZR 105/17]) - Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen älterer Mietrückstände berechtigt und wirksam
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.07.2016
[Aktenzeichen: VIII ZR 296/15])
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Dokument-Nr. 26351
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