Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 10.12.2015
- 461 C 19626/15 -
Vermieter kann alle fünf Jahre Besichtigung der Mietwohnung verlangen
Bei drohendem Schaden hat Vermieter ebenfalls Anspruch auf Besichtigung der Mietwohnung
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Vermieter das Recht hat, die vermietete Wohnung zu besichtigen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein drohender Schaden eintreten kann, spätestens jedoch alle fünf Jahre.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine
Mieter muss Besichtigung der Wohnung durch Vermieterin nach Vorankündigung von fünf Werktagen dulden
Das Amtsgericht München verpflichtete den
Vermieter darf nicht auf Dauer von Besichtigung seines Eigentums ausgeschlossen werden
Die
Spätestens alle fünf Jahre muss Vermieter Zugang zur Wohnung gewährt werden
Nach Auffassung des Gerichts könne daher ein
Das Besichtigungsrecht sei auch nicht entfallen, weil die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2016
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Kein Besichtigungsrecht des Vermieters wegen möglicher baulicher Mängel und Hinweis auf die Instandhaltungspflicht
(Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 27.10.2014
[Aktenzeichen: 6 C 1267/14]) - Vermieter darf Mietmangel persönlich in Augenschein nehmen: Ausschluss des Mietminderungsrechts bei Verweigerung der Mängelbesichtigung durch den Mieter
(Landgericht Berlin, Urteil vom 15.10.2013
[Aktenzeichen: 63 S 626/12])
Jahrgang: 2016, Seite: 297 ZMR 2016, 297
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22735
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22735
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.