Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 21.05.2015
- 832 Ls 402 Js 181361/13 -
Hebamme wegen Abrechnungsbetrugs zur Freiheitsstrafe verurteilt
Betrügerisches Verhalten schädigt nicht nur Krankenkassen sondern auch Ansehen der Hebammen allgemein
Das Amtsgericht München hat eine nicht vorbestrafte Hebamme wegen 192-fachen Abrechnungsbetruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 48-jährige polnische Staatsangehörige arbeitete als selbständige
Zur Erzielung eines nach eigenen Angaben vernünftigen Einkommens rechnet Hebamme Besuche doppelt ab
Die
Hebamme leidet an Burn-Out-Syndrom
Bei der Höhe der Strafe hielt das Gericht der
Verhängen einer Freiheitsstrafe notwendig
Das Gericht hielt die verhängte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Ärztliche Approbation nach Abrechnungsbetrug zu Recht widerrufen
(Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 19.01.2011
[Aktenzeichen: 5 A 96/09]) - Arzt wegen Abrechnungsbetrugs gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung zu Freiheitsstrafe verurteilt
(Landgericht Mainz, Urteil vom 06.07.2006) - Hebamme hat Anspruch auf volle Wegegeld-Vergütung bei Hausgeburt
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.05.2014
[Aktenzeichen: L 4 KR 259/11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21251
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21251
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.