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Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 19.01.2011
- 5 A 96/09 -
Ärztliche Approbation nach Abrechnungsbetrug zu Recht widerrufen
Vertrauen in die Seriosität der Ärzteschaft in hohem Maße beeinträchtigt
Einem Arzt, der wegen Abrechnungsbetruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, kann zu Recht auch die Approbation zur Ausübung seines ärztlichen Berufes widerrufen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Im hiesigen Rechtsstreit ist der jetzt 55 Jahre alt
Arzt verursacht Schaden in Höhe von 315.000 Euro
Der Kassenärztlichen Vereinigung war ein Schaden von mehr als 315.000 Euro entstanden. Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung widerrief daraufhin im Juni 2009 die
Arzt wegen Fehlverhaltens zur Ausübung seines Berufes unwürdig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage abgewiesen. Es führte zur Begründung aus, dass die ärztliche Zulassung zu Recht widerrufen wurde. Denn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Lüneburg/ra-online
- Psychotherapeut verliert Approbation aufgrund seiner Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.2010
[Aktenzeichen: 9 S 2530/09]) - Sexueller Missbrauch von Patienten rechtfertigt Entzug der Approbation eines Psychotherapeuten
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 01.10.2009
[Aktenzeichen: 4 K 597/09]) - Widerruf der ärztlichen Approbation wegen der Begehung von Straftaten zulässig
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.09.2009
[Aktenzeichen: 8 LA 99/09 ]) - Wiedererteilung der Approbation wegen vielfachen Abrechnungsbetruges abgewiesen
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 21.09.2006
[Aktenzeichen: 4 K 2576/06]) - Arzt verliert Approbation wegen Betrugs und Urkundenfälschung
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 21.11.2005
[Aktenzeichen: 4 K 1157/05.NW])
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Dokument-Nr. 10920
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